Rentenzahlungen Versicherung
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine einheitliche steuerrechtliche Zuordnung von monatlichen Rentenbezügen aus einem begünstigen Versicherungsvertrag zu den sonstigen Einkünften und damit eine Besteuerung des Ertragsanteils mit tariflicher Einkommensteuer zu erfolgen hat (Az. VIII R 4/18).
Rentenzahlungen, die auf einem begünstigten Versicherungsvertrag i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG 2004 beruhen, sind insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004 zuzuordnen und unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 2004 steuerfrei, soweit die Summe der ausgezahlten Rentenbeträge das in der Ansparzeit angesammelte Kapitalguthaben einschließlich der Überschussanteile nicht übersteigt.
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