Besteuerung Dienstwagen nur bei tatsächlicher Nutzung
Der Anscheinsbeweis kann z. B. durch Fahrtenbücher oder Vorlage von Monats- oder Jahresfahrkarten der Bahn entkräftet werden. Grundsätzlich ist von einer Nutzung des Fahrzeugs für derartige Fahrten an mindestens 15 Tagen im Monat auszugehen. Nutzt der Arbeitnehmer den PKW an weniger Tagen, ist der Zuschlag zu verringern. So kann z. B. jede Fahrt mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer angesetzt werden. Die neuen Urteile müssten entsprechend der Gesetzesauslegung auch für Unternehmer bzw. Selbständige entsprechend anzuwenden sein.
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