Soli-Musterklage: Begründung liegt BFH vor

Seit Januar 2021 fällt für viele Steuerzahler der Solidaritätszuschlag weg. Das ist ein wichtiger Etappensieg für den Bund der Steuerzahler (BdSt). Eigentlich hätte der Soli aber schon viel früher und für alle abgeschafft werden müssen. Mit einer Musterklage gegen den Soli 2020 lässt der BdSt genau dies prüfen. Jetzt wurde die beim Bundesfinanzhof eingelegte Revision umfangreich begründet (Az. IX R 15/19).

Streitpunkt ist, ob der Solidaritätszuschlag auch im Jahr 2020 noch erhoben werden durfte. Denn die Politik hatte die Ergänzungsabgabe stets mit den Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer verbunden, die Ende 2019 ausgelaufen waren. Bis Ende 2020 mussten jedoch alle Steuerzahler den Soli weiterzahlen. Genau das will ein Ehepaar aus Bayern nicht hinnehmen – deshalb gehen die beiden Kläger gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler gegen seine festgesetzten Soli-Vorauszahlungen für 2020 und 2021 vor.

Das Finanzgericht hatte die Klage im Sommer 2020 zunächst abgewiesen, da der Gesetzgeber noch bis Ende 2020 eine Änderung hätte vornehmen und einen neuen Rechtfertigungsgrund für den Soli hätte nachschieben können – zum Beispiel die Corona-Krise. Doch dies war nicht passiert. Deshalb muss der Bundesfinanzhof jetzt die Rechtsfrage prüfen .

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