Wesentliche steuerliche Neuregelungen
Der Corona-Bonus kann vom Arbeitgeber noch bis 30.06.2021 bis 1.500 EUR steuerfrei und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. Outplacement-Beratungen, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit ausscheidenden Mitarbeitern erbringt, sind steuerfrei gestellt. Die verbilligte Wohnraumvermietung ist bereits mit 50 Prozent unter Ansatz der vollen Werbungskosten möglich. Eine neue einheitliche Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag gilt ab 2020 und Vereine bzw.
Ehrenämter werden gestärkt. Das Mehrwertsteuer-Digitalpaket wird zum 1.07.2021 umgesetzt, eine neue Netto-Rechnung für Telekommunikationsdienstleistungen eingeführt und eine Grenze für die Durchschnittbesteuerung in der Land- und Forstwirtschaft. Abschließend wurden die Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauprämie erhöht.