Steuerliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Zum 1.1.2021 wurden deutliche Verbesserungen bei der Besteuerung von Lohn und Gehalt für Menschen mit Behinderung vorgenommen. Die Pauschbeträge für Behinderung wurden verdoppelt. Die Gewährung der Pauschbeträge erfolgt bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20, die zusätzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Pauschbeträge bei einem Grad der Behinderung von unter 50 sind weggefallen.

Wenn schon bisher ein Freibetrag in der ELSTAM-Datenbank berücksichtigt wurde, muss nichts weiter unternommen werden. Die Berücksichtigung der neuen Pauschbeträge erfolgt dann automatisch beim elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren.

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