Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 02.07.2008 das abgestimmte Muster der Freistellungsaufträge für Kapitalerträge veröffentlicht. Dieses gilt für alle Erträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen und der neuen Abgeltungsteuer unterliegen. Eine Beschränkung der Freistellungsaufträge auf einzelne Konten oder Depots desselben Kreditinstituts ist nicht mehr möglich. In Einzelfällen behalten die alten Freistellungsaufträge in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung ihre Gültigkeit. Dies ist der Fall, wenn keine Beschränkung auf einzelne Konten oder Depots getroffen worden ist.
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