Das Führen „Schwarzer Kassen“ erfüllt den Tatbestand der Untreue nach dem Strafgesetzbuch. Bereits mit dem Verschweigen der Existenz ist die Untreue zu Lasten des eigenen Unternehmens vollendet (BGH vom 29.08.2008 in Sachen Schmiergeldzahlungen von Siemens). Wer seinem Unternehmen Mittel vorenthält und in verdeckte Kassen führt, entzieht Vermögen und schädigt damit den Betrieb. Hinweis: Mit dieser Entscheidung hat das Gericht die Strafbarkeit in Wirtschaftsstrafsachen ausgeweitet. Damit ist die Bestrafung korrupter Mitarbeiter bereits im Vorfeld von gegebenenfalls nachzuweisenden Schmiergeldzahlungen möglich.
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