AfA bei längerer Nichtnutzung des Gebäudes
Nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.01.2007 (nunmehr veröffentlicht) ist das Fehlen einer vorübergehenden Nutzung für die Annahme einer vorübergehenden Einkunftserzielungsabsicht nicht zwingend ausgeschlossen.
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