Überbrückungshilfen bis Ende 2020 beantragen

Durch Corona belastete Unternehmen können noch bis Ende 2020 Überbrückungsgeld beantragen. Ursprünglich sollte bis 31.08.2020 die Gewährung von Überbrückungshilfe gelten. Die Verlängerung der Antragsfrist wurde schon bis zum 30.09.2020 festgesetzt. Die genauen Details über die Vorgehensweise stehen aktuell derzeit noch nicht fest.

Es werden wahrscheinlich für die Monate 06/2020 bis 08/2020 gewisse Prozentsätze abhängig vom Umsatzverlust erstattet. Die prozentualen Erstattungen der fixen Betriebskosten haben eine Grenzen bis max. 150.000 Euro. Begünstigte Regelungen gelten für die Reisebranche.

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