Das BMF hat mit Schreiben vom 21.01.2020 eine Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Januar 2020 mitgeteilt. Dies betrifft die Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmäler und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
Das BMF Schreiben vom 21.02.2019 wird aufgehoben.
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