Die Übertragung eines Gewerbebetriebs unter Zurückbehaltung eines Vorbehaltsnießbrauchs führt für sich genommen nicht zu einer unentgeltlichen Betriebsübertragung im Ganzen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 35/19 anhängig.
( 1 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von insgesamt 5 )
Loading...
Artikel wurde bisher 973 mal gelesen
Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Webseite weiter nutzen, gehen wir von ihrem Einverständnis aus.Alles klarDatenschutzerklärung