Gewerbesteuer: Fernwärme
Der Sachverhalt würde sich anders darstellen, wenn die GmbH nur ihre eigenen Grundstücke mit Fernwärme versorgt hätte. Dann wäre dies noch als notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung anzusehen. Revision zum BFH wurde zugelassen.
Artikel wurde bisher 1.038 mal gelesen