Krankentagegelder – Schweizer Krankentaggeldversicherung

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Krankentaggelder einer Schweizer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung steuerfrei sind und den Steuersatz nicht erhöhen (Revision zum BFH wurde zugelassen). Somit liegt kein Fall des Progressionsvorbehaltes vor.

Als Begründung führte das Gericht auf, dass in die Steuersatzermittlung nach dem Wortlaut des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. k EStG nur dem deutschen Krankengeld vergleichbare Leistungen Schweizer Rechtsträger einzubeziehen sind. Krankentaggeld gehört nicht zum (gesetzlichen) Leistungsumfang Schweizer Krankenkassen. Handelt es sich um Leistungen privater Versicherungen, sind sie nicht mit Leistungen inländischer öffentlicher Kassen vergleichbar.

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