Die Steuerermäßigung für Handwerker umfasst auch die Aufwendungen für eine statische Berechnung, so das FG Baden-Württemberg, wenn diese zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich ist. Im Urteilsfall war die Berechnung für den Austausch der Stützbalken erforderlich und eine unselbständige, untrennbar mit der Hauptleistung verbundene Nebenleistung gewesen.
Somit liegt eine einheitliche Handwerkerleistung vor.
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