Verdeckte Ermittler bei der Kassen Nachschau
Auch Testkäufe können vom Amtsträger durchgeführt werden. Ob die tatsächliche Handhabung dieser verdeckten Ermittlungen durch die Finanzverwaltung rechtlich zulässig sind und ob die Ergebnisse verwertet werden dürfen, ist aber unklar. Der Prüfer hat bei jeder Aussenprüfung die Pflicht, sich unverzüglich auszuweisen. Zwar stellt die Kassen-Nachschau keine Aussenprüfung dar, dennoch sollten die Erkenntnisse durch Testkäufe des Prüfers hinterfragt werden.
Ob der Testkauf im Prüfungszeitraum überhaupt eine repräsentative Aussage treffen kann, sei sehr fraglich und im Einzelfall kann aus den Testlauf auch kein Rückschluss für den abgelaufenen Prüfungszeitraum gezogen werden. Die Kassen-Nachschau als solche ist kein einspruchsfähiger Verwaltungsakt. Die einzelnen Maßnahmen wie die Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen oder der Übergang zur Aussenprüfung sind dagegen einspruchsfähig.