PKW: Nachträglich erstellte Nachweise
Auch wenn man der Auffassung folgen würde, dass dieser Nachweis auch durch andere Unterlagen erbracht werden könne, war dies vorliegend nicht der Fall.
Durch den Kläger wurden bereits die Gesamtfahrleistungen für die maßgeblichen Zeiträume nicht nachgewiesen. Die Revision ist beim BFH unter dem Az. VIII R 24/19 anhängig.
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