Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags
Der Solidaritätszuschlag
soll in einem ersten Schritt zugunsten niedrigerer und mittlerer Einkommen zurückgeführt werden. So werden laut Bundesregierung rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags zur Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer vom Solidaritätszuschlag vollständig entlastet.
Artikel wurde bisher 951 mal gelesen