Neufassung der Muster für Vollmachten

Das BSmF hat die Neufassung der amtlichen Mieter für Vollmachten im Besteuerungsverfahren bekannt gegeben. Insbesondere weiter auf Änderungen hingewiesen: mit Übersendung der neuen Vertretungsvollmacht erlöschen grundsätzlich die bisher erteilten Vollmachten.

Dies gilt auch dann, wenn die Vollmachten des steuerlichen Vertreters erweitert oder eingeschränkt werden sollen. Bei Personengesellschaften sind Besonderheiten zu beachten, wie z.B die grundsätzliche Gültigkeit in Bezug auf das Feststellungsverfahren, Empfangsbevollmächtigung und Möglichkeit der Einschränkung der Vollmachten.

Die amtlichen Muster, Beiblatt und Merkblatt sind im Formular-Management-System des Bundesfinanzverwaltung bereitgestellt (www.formulare-bfinv.de/).

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