Kirchgeld bei glaubensverschiedenen Ehegatten

Der BFH weist auf ein neues Verfahren beim BVerfG hin, das für die Rechtsprechung des BFH sowie hinsichtlich der Regelung des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO bedeutsam sein kann:

Verfassungswidrige Schlechterstellung von Ehegatten gegenüber Lebenspartnern bei der Erhebung des besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen 2014 und 2015? (BVerfG-Az. 2 BvL 6/19, vorgehend: Sächsisches FG, Urteil v. 25.3.2019 – 5 K 1549/18).

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