Polnische Einzelhandelssteuer
Im Jahr 2017 wurde die Steuer daraufhin von der Kommission als rechtswidrig erklärt. Diese diesbezüglichen Beschlüsse wurden nun vom EuGH als nichtig erklärt. Als Begründung wird aufgeführt, dass Rechtsfehler der Kommission vorliegen bei der Ermittlung des Sachverhaltes bzw. der Begründung der Entscheidung.
Sie habe nicht allein aus der progressiven Struktur der Steuer auf das Vorliegen selektiver (unzulässiger) Vorteile schließen dürfen. Weiterhin habe sie auch keinen selektiven Vorteil darlegen können.
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