Vorzeitige Beendigung von Zinsswap
Dies ist der Fall, wenn der Vertrag zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken in Bezug auf ein für die vermietete Immobilie aufgenommenes (variabel verzinsliches) Darlehen abgeschlossen wurde und die Immobilie nach Beendigung des Vertrages weiterhin vermietet wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision zum BFH wurde zugelassen.
Artikel wurde bisher 1.064 mal gelesen