DBA Österreich: Grenzgänger
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung in Artikel 15 Absatz 6 des DBA-Österreich haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des DBA-Österreich, am 4./9. April 2019 eine Konsultationsvereinbarung geschlossen, die auf alle offenen Fälle anzuwenden ist (BMF Schreiben vom 18.04.2019).
U.a. werden im Schreiben grundsätzliche Auslegungsfragen zur Regelung, Rechtsfolgen bei Wegfall der Grenzgängereigenschaft und eine Schädlichkeitsregelung aufgeführt. Auch wird auf Sonderfälle incl. Heimarbeit (Home Office), Teilzeitbeschäftigung, mehrere Arbeitgeber usw. eingegangen. Aufgezeigt wird dies auch anhand von Beispielen. Das BMF Schreiben vom 30.01.1987 wird aufgehoben. Das vollständige Schreiben kann auf der Homepage des BMF abgerufen werden.
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