EuGH zu Sozialversicherungsbeiträgen
Gem. den Ausführungen des EuGH dürfen Einkünfte aus dem Vermögen von in Frankreich wohnenden Personen, die in der schweizerischen Sozialversicherung versichert sind, nicht Sozialbeiträgen unterworfen werden, die der Finanzierung von Leistungen der sozialen Sicherheit in Frankreich dienen (Streitsache Dreyer).
Der EuGH weist in seinem Urteil u.a. darauf hin, dass eine Leistung dann als eine Leistung der sozialen Sicherheit betrachtet werden kann, wenn sie dem Begünstigten ohne jede im Ermessen liegende individuelle Prüfung ihrer persönlichen Bedürfnisse aufgrund eines gesetzlichen Tatbestands gewährt wird und sie sich auf eines der in der Verordnung genannten Risiken bezieht.
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