Krankenversicherung der Rentner
Der Gesetzgeber beschränkt bereits seit 1977 den Zugang zur KVdR, indem bestimmte Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt werden müssen. Die Bundesregierung teilt aufgrund einer kleinen Anfrage der Fraktion Linke mit, dass dies auch seine Berechtigung habe.
Wer als Rentner die Vorversicherungszeit nicht erfüllt und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat Beiträge auf alle beitragspflichtigen Einkünfte zu entrichten. Deshalb führt die freiwillige Mitgliedschaft zwangsweise zu höheren Beitragsbelastungen gegenüber pflichtversicherten Rentnern in der KVdR.
Freiwillig Versicherte erhalten einen Beitragszuschuss, während Mitglieder der KVdR nur die Hälfte der Beiträge tragen müssen.
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