Verwaltung von Fonds
Durch den BFH wurde mit einem Urteil zur Verwaltung von Fonds im Drittlandsgebiet entschieden (Az. V R 21/17).
Demnach bezog sich § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG a.F. mit seiner Verweisung auf das InvG nur auf die Verwaltung inländischer Investmentvermögen, nicht aber auch auf ausländische Investmentvermögen, die dem InvG nur in Bezug auf den Anteilsvertrieb unterlagen.
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