In Frankreich die Einführung der Lohnsteuer ab 2019
Bisher mussten Steuerpflichtige ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im Folgejahr ihrer Erzielung erklären und versteuern. Ab dem 1. Januar 2019 wird in Frankreich, wie in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern, die Lohnsteuer direkt vom Gehalt über den Arbeitgeber einbehalten. Alle Arbeitgeber, einschließlich ausländische Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer in Frankreich tätig sind, sind von der Lohnsteuerreform betroffen, unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer.
Diese Reform betrifft nur die Modalitäten der Steuererhebung: Die Berechnungsgrundlagen der Einkommensteuer sowie die Berücksichtigung der familiären Situation bleiben unverändert. Allerdings bringt die Reform zusätzliche Verpflichtungen für Unternehmen mit sich, die sich bis Ende Dezember 2018 darauf vorbereiten sollten.
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