Entlastung für Sturmschäden
Die Beantragungen für steuerliche Entlastungen nach dem Sturmtief „Friederike“ sind ab sofort möglich, so das FinMin Nordrhein-Westfalen mit seiner Pressemitteilung vom 15.03.2018. Die Betroffenen können sich ab sofort mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen.
Weiterhin sind Informationen zu den Entlastungsmöglichkeiten auf der Homepage des FinMin Nordrhein-Westfalen zu finden.
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