Kassennachschau: was muss beachtet werden?

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen äußert sich in einer Pressemitteilung zur Kassennachschau, die ab 2018 ohne Voranmeldung der Finanzbeamten erfolgen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Prüfer ausweisen und ein Merkblatt aushändigen. Außerdem können nicht nur elektronische Kassensysteme geprüft werden, auch offene Ladenkassen stehen im Fokus der Prüfungen.

Der Prüfer kann die gespeicherten Daten und die Programmierungen einsehen oder Daten für eine spätere Kontrolle auf einem Datenträger mitnehmen.

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