Warenlager: Übergangsregelung
Die Finanzverwaltung hat sich der neuen BFH-Rechtsprechung zum sog. Konsignationslager angeschlossen, setzt jedoch für eine Direktlieferung an den unternehmerischen Kunden im anderen Mitgliedstaat voraus, dass die Verfügungsmacht bei Lieferung in das Lager bereits verschafft wurde.
Im aktuellen BMF-Schreiben korrigiert bzw. verlängert die Finanzverwaltung die Übergangsregelung für die Anwendung auf den 1.1.2019 (bisher vorgesehen 1.1.2018).
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