Besteuerung nach Durchschnittssätzen
Der BFH hat mit Urteil vom 23.08.2017 (Az. VI R 70/15) dargelegt, wann der Hinweis des Finanzamtes auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen erfolgen muss. Einer solchen Mitteilung bedarf es dann, wenn die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zunächst vorgelegen haben und sodann in einem späteren Wirtschaftsjahr weggefallen sind.
Auch gilt dies, wenn die Voraussetzungen aufgrund einer Gesetzesänderung entfallen sind. Wenn allerdings die Voraussetzungen von Anfang an nicht vorgelegen haben, dann bedarf es keiner gesetzlichen Mitteilungspflicht durch das Finanzamt, sofern es die Gewinnermittlung nach § 13 a EStG jahrelang nicht beanstandet hat.
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