Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung
Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Aus diesem Grund sind die Vervielfältiger gem. den Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Sterbetafel des Bundesamtes ermittelt und mit BMF Schreiben vom 04.11.2016 bekanntgegeben wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2018 anzuwenden. (BMF Schreiben vom 28.11.2017)
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