Kindergeld bei Schweizer Kinderrente
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 13.12.2016 (Az. 11 K 387/15) entschieden, dass eine dem Kindesvater nach Schweizer Recht gezahlte Kinderrente nicht dazu führt, dass die in Deutschland lebende Kindesmutter keinen Anspruch auf Kindergeld hat. Im Urteilsfall sind der deutsche Kindergeldanspruch der Mutter und der Anspruch des Vaters auf Schweizer Kinderrente zusammengetroffen.
Nach nationalem Recht hätte dies die Nichtzahlung des Kindergeldes zur Folge. Das Finanzgericht gab der Klage statt, u.a. aus dem Grund, dass die einkommensteuerrechtlichen von den europarechtlichen Regelungen überlagert werden. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. III R 3/17).
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