Zulagen Riesterrente
Der Deutsche Steuerberaterverband fordert in seiner Pressemitteilung vom 02.11.2016 dringend eine Verfahrensverbesserung zu den Zulagen zur Riesterrente, damit sich diese auch auszahlen. Generell gilt, wer „riestert“ und damit privat vorsorgt, wird mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen belohnt. Derzeit ist eine Anhebung der Grundzulage für die Riester-Rente von 154 Euro auf 165 Euro im Gespräch.
Betrachtet man dies allerdings genauer, dann wird deutlich, dass das gegenwärtige mehrstufige Zulageverfahren die Attraktivität der Zulagen enorm schmälern kann. Daher hat der DStV Vorschläge zur Verfahrensverbesserung aufgestellt, u.a. zeigt er auch die Folgen von fehlerhaften Zulagenbescheide auf.
Es sollten unter Einsatz aller möglichen finanziellen und personellen Resourcen die IT-Systeme zeitnah verbessert werden. Auch hält der DStV mittelfristig eine Evaluierung seitens des Gesetzgebers hinsichtlich e iner materiell-rechtlichen Änderung des Zulageverfahrens für erforderlich.
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