Kindergeld
Der BFH hat mit Urteil vom 13.07.2016 (Az. XI R 33/12) entschieden, dass der in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebende Elternteil gegenüber dem im Inland lebenden Elternteil vorrangig kindergeldberechtigt sein kann, sofern er sein Kind dort in seinen Haushalt aufgenommen hat.
Die vorzunehmende Fiktion nach den zugrunde liegenden Vorschriften bzw. Verordnungen bewirkt, dass die Wohnsituation aufgrund der im Streitzeitraum im anderen EU-Mitgliedstaat gegebenen Verhältnisse (fiktiv) ins Inland übertragen wird. Hier steht auch nicht entgegen, dass das Kindergeld Teil des Familienleistungsausgleiches ist.
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