Reisebüroregelung ist nicht rechtens
Die europäische Kommission hat Deutschland verklagt, da keine Sonderregelung für Reisebüros geschaffen wurde. Betroffen sind Reisebüros, die in der EU Pauschalreisen anbieten. Die Gewinnmarge muss in allen Fällen die mehrwertsteuerliche Bemessungsgrundlage sein. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter in der EU geschaffen werden. In Deutschland gilt diese Regelung derzeit nur, wenn Privatpersonen diese Leistungen in Anspruch nehmen. Außerdem ist es in Deutschland gestattet, eine einheitliche Gewinnmarge für den Steuerzeitraum zu bestimmen. Auch dies ist lt. EuGH nicht konform mit den europäischen Vorgaben, die für jede einzelne Leistung eine Gewinnmarge vorsehen.
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