Teilnahme an Kunstausstellungen

Die Kosten, die einer Lehrerin für die Teilnahme an Kunstausstellungen entstanden sind, führen nicht zur Berücksichtigung als Werbungskosten, so das Finanzgericht Baden-Württemberg vom 19.02.2016 (13 K 2981/13). Das Finanzgericht begründete u. a. seine Entscheidung damit, dass es sich bei derartigen Aufwendungen um solche für kulturelle Veranstaltungen und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, wie Konzertbesuche oder Theater- oder Kinovorstellungen, handelte, die von einem breiten interessierten Publikum besucht werden. Grundsätzlich werden diese von den Vorschriften zur Berücksichtigung des steuerlichen Existenzminimums erfasst und sind somit Kosten der privaten Lebensführung.

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