Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen

Für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe kann die Steuerermäßigung nach § 35 a in Anspruch genommen werden. Gilt das auch für die Vermittlung der Haushaltshilfe? Im Urteilsfall hatte eine Agentur die Haushaltshilfe vermittelt, was Gebühren auslöste. Der Kläger wollte die Gebühren steuerlich absetzen. Das zuständige Finanzgericht lehnte den Abzug mit der Begründung ab, dass die Leistung (Vermittlung) nicht im Haushalt stattfindet. Das Urteil ist rechtskräftig. Revision wurde nicht zugelassen.

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