Bilanzierung von Leasingverträgen
Aufgrund der fehlenden Transparenz bei verschiedentlich möglichen Vertragsgestaltungen wurde eine neue Richtlinie zur Bilanzierung von Leasingverträgen beschlossen. Danach müssen künftig alle Leasingnehmer in der Bilanz eine Verbindlichkeit ausweisen. Auf der Aktivseite muss der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht ausweisen, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen entspricht (zzgl. direkt zuordenbarer Kosten). Beim Leasinggeber ändern sich die bisherigen Vorgaben nicht. Der neue Ausweis betrifft Bilanzen, die nach dem 01.01.2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
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