Besuchsfahrten Ehegatte
Der BFH hält an seiner Auffassung aus dem Jahr 2011 fest, dass sog. umgekehrte Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung keine Werbungskosten sind, sofern die wöchentliche Familienheimfahrt des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen nicht angetreten wird. Im Urteilsfall lag zwar keine doppelte Haushaltsführung vor, jedoch war dennoch fraglich, ob die Fahrten der Ehefrau beruflich veranlasst waren, sofern der Steuerpflichtige (Ehemann) Familienheimfahrten aus beruflichen Gründen nicht selbst durchführen konnte.
Der BFH hat jedoch die Ausnahme nicht erkennen können, dass eine solche Berufsfahrt als beruflich und nicht als privat veranlasst anzusehen war. BFH vom 22.10.2015, VI R 22/14, veröffentlicht am 23.12.2015.