Versorgungsausgleichszahlungen

Mit Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11.11.2015, veröffentlicht am 15.12.2015 (Az. 7 K 453/15 E), wurde entschieden, dass Ausgleichszahlungen an den geschiedenen Ehegatten im Rahmen des Versorgungsausgleichs als Werbungskosten abzugsfähig sein können. Abziehbare Werbungskosten liegen gem. Finanzgericht vor, wenn dem Inhaber des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung ohne die Ausgleichsvereinbarung bei Renteneintritt geringere Versorgungsbezüge zufließen würden. Die Ausgleichszahlung dient dann der Erhaltung der eigenen Versorgungsansprüche.

Im Streitfall waren die Voraussetzungen gegeben, es wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision zum BFH zugelassen.

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