Steuerliches Einlagekonto – BFH bestätigt bisherige Rechtsprechung
Mit dem aktuellen Urteil vom 11.02.2015 – I R 3/14 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zum steuerlichen Einlagekonto untermauert. Das gesondert festzustellende steuerliche Einlagekonto gem. § 27 Abs. 1 KStG beinhaltet Einlagen von Gesellschaftern, die nicht in das Stammkapital geleistet werden. Werden aus einer bestehenden Einlage Beträge an die Gesellschafter zurückgeführt, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Steuerbescheinigung auszustellen, damit beim Empfänger durch die Ausschüttung keine Besteuerung ausgelöst wird. Stellt die Kapitalgesellschaft ihren Anteilseignern eine Steuerbescheinigung mit zu geringen Beträgen aus, so ist eine Berichtigung nachträglich nach dem Gesetzeswortlaut nicht möglich. Dies trifft ebenso auf eine fehlende Bescheinigung zu, womit grundsätzlich steuerpflichtige Kapitalerträge vorliegen. Nach diesem jüngsten Urteil des BFH ist diese Regelung verfassungsrechtlich unbedenklich.