Entlastung für Steuerzahler beschlossen
Das Familienleistungspaket wurde mit Wirkung zum 01.01.2016 vom Bundestag beschlossen. Damit steigen Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag. Auch die Einkommensteuertarife werden angepasst und somit der Steuerzahler entlastet. Durch die Verschiebung des Einkommensteuertarifes in der Tabelle um 1,48 % soll die Inflationsrate ausgeglichen werden, so die Bundesregierung in einer Pressemitteilung. Damit sollen heimliche Steuererhöhungen im Zuge der kalten Progression eingedämmt werden. Durch die Erhöhung der steuerlichen Freibeträge bleibt vor allem Familien mehr netto vom brutto.
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