Neuregelung bei Abschlagszahlungen

Das Urteil des BFH zu Abschlagszahlungen bei Architekten und Ingenieuren, die nach der HOIA abrechnen, hat für Aufregung gesorgt. Dadurch sind Abschlagszahlungen nicht erst durch die Abnahme des Werks verwirkt, sondern in dem Moment, in dem die HOIA den Anspruch festschreibt. Die Finanzverwaltung gewährt nun für die Anwendung des Urteils eine Übergangsfrist: Erst ab dem Wirtschaftsjahr 2015 muss die früher Besteuerung zur Anwendung gebracht werden. Zudem kann der durch die Neuregelung entstandene Mehrgewinn auf zwei bzw. drei Jahre gleichmäßig verteilt werden.

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