Anrechnung der Zuschüsse zur Krankenversicherung
Die Finanzverwaltung hat in ihrem Schreiben vom 09.04.2015 zur Anrechnung der Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung mitgeteilt, dass die Einsprüche diesbezüglich zurückgewiesen werden. Der BFH hat mit seiner aktuellen Entscheidung klargestellt, dass es keine gegen das Grundgesetz verstoßende Regelung sei. Damit ist die volle Anrechnung der Zuschüsse beim Ansatz der privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen der Basisvorsorge nicht zu beanstanden. Gegen die Allgemeinverfügung kann der betreffende Steuerpflichtige Klage bei seinem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Jahres ab Ergehen der Allgemeinverfügung einlegen. Ein Einspruch ist hingegen unzulässig.
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