EuGH: Ermäßigter Steuersatz bei Büchern

In einer Pressemitteilung vom 09.03.2015 gibt der EuGH seine Entscheidung zur Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes bei Büchern bekannt. Bei Büchern aus Papier ist für die Lieferung ein ermäßigter Steuersatz anwendbar. Werden jedoch E-Books geliefert, ist ein ermäßigter Steuersatz nicht richtlinienkonform. In Frankreich liegt der ermäßigte Steuersatz bei 5,5 %, in Luxemburg bei 3 % und kommt dort auch für Bücher zur Anwendung, die in elektronischen Formaten zur Verfügung gestellt werden (z. B. Download). Der EuGH stellt deshalb eine Vertragsverletzung dieser Mitgliedstaaten fest, u. a. auch deshalb noch, weil der ermäßigte Steuersatz EU-weit nicht unter 5 % liegen dürfe.

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