Betreuung des Haustieres

In einem aktuellen Urteilsfall wurden Betreuungskosten des Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Die Kläger ließen ihre Hauskatze während ihrer Abwesenheit betreuen. Im aktuell von der Finanzverwaltung herausgegebenen BMF-Schreiben sind derartige Kosten ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgeschlossen. Nach Auffassung des Gerichtes hat die Betreuung des Haustieres einen engen Bezug zum Haushalt und kann deshalb mit 20 % der Dienstleistungen, max. 40 % als Steuerabzug beansprucht werden. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das zuständige Finanzgericht Revision beim BFH zugelassen.

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