Aufstockung des Investitionsabzugsbetrages

Am 12.11.2014 hat der BFH entschieden, dass ein im Vorjahr gebildeter Investitionsabzugsbetrag für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Folgejahr aufgestockt werden kann. Innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums kann damit bis zum gesetzlichen Höchstbetrag eine Aufstockung erfolgen. Dies entspricht nicht der Auffassung der Finanzverwaltung, im diesbezüglichen BMF-Schreiben vom November 2013 wird der Abzug nur im Abzugsjahr in entsprechender Höhe zugelassen.

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