Neue Regelung zur Berufsausbildung

Zwischenzeitlich wurden die neuen Gesetzesvorhaben zum Jahreswechsel beschlossen. Damit sind auch neue Regeln beim Thema Berufsausbildung zu beachten. Damit künftig eine Berufsausbildung vorliegt, muss eine Mindestausbildungszeit von 12 Monaten vorliegen. Die im Entwurf noch geforderte Mindestdauer von 18 Monaten wurde im abschließenden Gesetzesverfahren auf zwölf Monate reduziert.

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