Abflusszeitpunkt bei Kreditkartenzahlung
In einem aktuellen rechtskräftigen Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom März 2013 (nun veröffentlicht im DStR 2014) wird zum Zufluss-/Abflussprinzip bei Zahlung mittels Kreditkarte eine Aussage getroffen. Festzustellen ist nach Auffassung des Gerichtes, wann die wirtschaftliche Verfügungsmacht des Kreditkarteninhabers über die ihm vom Kreditkarteninstitut zur Verfügung gestellten Mittel übertragen wird. Dies erfolgt im Zeitpunkt der Unterschrift des Belastungsbeleges. Bei Abbuchung vom Bankkonto des Kreditkarteninhabers kommt es damit nicht mehr zum Abfluss bei z. B. regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben. Vielmehr ist die Zahlung noch in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem die Belege unterzeichnet wurden.
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