Tipps zu den neuen Bauleistungen

Bereits in zwei veröffentlichten Schreiben hat sich die Finanzverwaltung zur Anwendung der Nettorechnung bei den neuen Bauleistungen geäußert. Leider sind noch immer nicht alle Fragen geklärt. Das BMF kündigt ein gesondertes Schreiben zur Frage des Vertrauensschutzes des leistenden Unternehmers an. Besonders in den Fällen, in denen der leistungsempfangende Bauträger die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lässt, will die Finanzverwaltung den leistenden Unternehmer vermutlich in die Verpflichtung nehmen. Ob dies den Grundsätzen des Vertrauensschutzes Stand halten wird, ist jedoch umstritten.

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